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Tel.: 04882 - 5142
Fax: 04882 - 5430
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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichem rechtlichen Sondervermögen

1. Allgemeines

Für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen sowie für alle Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Dies gilt auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn diese Bedingungen im Einzelfall nicht besonders in Bezug genommen worden sind.

Allen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Insbesondere ist die Übersendung einer Preisliste kein Angebot. In der Regel behalten unsere Angebote eine Gültigkeit von 4 Wochen, wenn nichts anderes im Angebot aufgeführt ist.

Die genannten Preise -speziell für den Bereich Metallbau- beruhen immer auf den augenblicklichen Rohstoffkosten. Bei wesentlichen Änderungen dieser Kalkulationsfaktoren behalten wir uns eine Preiskorrektur vor, auch innerhalb der Angebotsgültigkeit.

Verträge sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

3. Preise und Zahlungen

Wenn nichts gegenteiliges vereinbart ist, verstehen sich die Preis ab Lehe ausschließlich Verpackung und Fracht. Falls nichts anderes vereinbart ist, gilt der in der Auftragsbestätigung genannte Preis oder, wenn keine Auftragsbestätigung erteilt wird, der bei Lieferung gültige Preis.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bei einer Liefervereinbarung von mehr als 3 Monaten sind wir berechtigt, zwischenzeitlich durch Preiserhöhung eingetretene Kostensteigerungen für Material, Herstellung, Montage, Personal, Lieferung etc. im angemessenen Rahmen an den Käufer weiterzugeben.

Unsere Rechnungen haben eine Zahlungsbedingung von 14 Tage rein netto, sofern nichts anderes auf der Rechnung vermerkt ist. Unberechtigter Skontoabzug wird von uns zurückgefordert.

4. Lieferung

Lieferbedingungen werden auftragsspeziell vereinbart.

Bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Rohstofferschöpfung oder von uns nicht zu vertretende Betriebsstörungen auch bei unseren Zulieferanten verlängert sich die Lieferfrist mindestens um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung, soweit die Störung auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss ist. Darüber erhält der Käufer von uns eine entsprechende Information. Angemessene Teillieferung sind zulässig.

Wir behalten uns vor, bei dauerhaften Betriebssörungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Rohstofferschöpfung oder von uns nicht zu vertretenden Betriebstörungen, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

5. Schadensersatzansprüche/Haftung

Bei Lieferung oder Einbau gebrauchter Ersatzteile ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung.

Bei berechtigen Beanstandungen von Neuteilen erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Schadensersatzansprüche des Vertragspartners gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug und den §§ 280 ff BGB, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schadensersatzanspruch unseren Vertragspartners beruht. Im Falle einer auf einfacher Fahrlässigkeit beruhenden Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist ein Schadensersatzanspruch gegen uns auf den entstehenden und vorhersehbaren Schaden der Auftragshöhe nach begrenzt.

Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung.

Darüber hinaus kann der Käufer nur vom Vertrag zurücktreten, nachdem wir im Einzelfall ausdrücklich dem Rücktritt zugestimmt haben. In diesem Fall sind wir berechtigt, bei der Gutschrift des Kaufpreises einen Abzug in Höhe von 10 % des Artikelpreises für die Kosten zur Wiedereinlagerung oder für sonstige Aufwendungen geltend zu machen. Nachweislich höhere Aufwendungen können wir geltend machen. Wir sind berechtigt, die Rücknahme der Ware und die Gutschrift des Kaufpreises trotz unserer vorherigen Einwilligung zu verweigern, wenn sich die zurückgegebene Ware nicht in einem einwandfreien verkaufsfähigen Zustand befindet.

6. Verjährung von Mängelansprüchen

Ansprüche unseres Vertragspartners aufgrund von Mängel verjähren in einem Jahr. Ansonsten gelten ausschließlich die im BGB gesetzlichen Bestimmungen.

7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.

Ist der Käufer Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch aus später abgeschlossenen Verträgen gieich aus welchem Rechtsgrund bezahlt sind.

8. Teilunwirksamkeit

Die Bedingungen bleiben auch im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im übrigen in vollem Umfange wirksam. Unwirksame, unvollständige oder sonst fehlerhafte Bestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die der Erfüllung des Vertragszweckes unter Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

Soweit zwingende Vorschriften des Gesetztes zur Regelung des Rechts der Allgemein Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) oder andere Gesetze vorgehen, werden hiervon betroffene Bestimmungen durch die entsprechend gesetzlich vorgesehenen Klauseln, insbesondere des AGB-Gesetzes, ersetzt.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für die Lieferungen und für die Zahlung ist der Sitz unseres Betriebes. Für Streitigkeiten aus dem Vertrage ist der Gerichtsstand des Erfüllungsortes für die Zahlung vereinbart.

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand 01.01.2009